Kinderzahnheilkunde: Gesunde Zähne für unsere Kleinsten

Mutig, wie Leo Löwenzahn ...

Das erste Mal beim Zahnarzt

Der erste Zahnarztbesuch ist für unsere kleinsten Patienten oft mit Unsicherheit und Angst verbunden. Aus diesem Grund nehmen wir uns in einem ersten Kennenlerntermin viel Zeit für unsere kleinen Patienten. Das fördert die Vertrauensbildung, stärkt das Selbstvertrauen und ermöglicht eine Behandlung auf Augenhöhe.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bereits für Kinder ab 6 Monaten

Früherkennung fängt bei den Kleinsten an und, wie das Wort schon sagt, am besten so früh wie möglich. So sollte der erste Zahnarztbesuch ab ca. dem 6. Lebensmonat erfolgen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 2019 ihr Leistungsangebot erweitert und die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen auf das gelbe Kinderuntersuchungsheft abgestimmt.

Im Rahmen der Behandlung von gesetzlichen versicherten Kindern sind diese Leistungen ein kostenloses Angebot der Krankenkassen. Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über Inhalte, Ablauf, Zeitraum zwischen den Untersuchungen, etc..

Kinder bis 6 Jahre: Putzschule für die Kleinsten

Für die Putzschule muss Ihr Kind noch kein Schulkind sein, denn diese findet bei Zahnärzte Kirchditmold auch schon statt, wenn Ihr Kind noch nicht in die „richtige Schule“ geht.

Unsere Kinderzahnärztinnen und Dentalassistentinnen nehmen sich viel Zeit, um Ihr Kind mit der richtigen Pflege der Milchzähnchen vertraut zu machen. Durch spielerisches Training und altersgerechte Wissensvermittlung schaffen unser Team und Ihr Kind die Grundlagen für ein verantwortungsvolles Zahn-Bewusstsein. Denn geht es den Milchzähnchen gut, ist die Wahrscheinlichkeit auf eine dauerhafte Zahngesundheit bis ind hohe Erwachsenenalter wahrscheinlich.

Individualprophylaxe für gesunde Kinderzähne

Ab ca. dem 6. Lebensjahr verändert sich das Kindergebiss und die ersten bleibenden Backenzähne finden ihren Weg in die Mundhöhle. Nach und nach werden nun bis ca. zum 14. Lebensjahr die Milchzähne durch die bleibenden Zähne ersetzt. Prophylaxe muss in dieser Zeit ganz groß geschrieben werden, da die Zähne unmittelbar nach dem Durchbruch besonders kariesanfällig sind.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren mit einem intensivem Karies-Präventionsprogramm. Dazu gehören: die halbjährliche Erhebung des Mundhygienestatus und die Mundgesundheitsaufklärung, sowie die Fluoridierung der Zähne und die Versiegelung der bleibenden Backenzähne.

Gemeinsam mit Ihnen und natürlich immer unter Berücksichtigung des Befundes Ihres Kindes, werden die individuellen Prophylaxemaßnahmen und Behandlungsabstände festgelegt. Dadurch können aufwändige Behandlungen vermieden werden.

Was, wenn doch schon eine Behandlung nötig ist?

Wenn die Behandlung erkrankter Kinderzähne bereits nötig ist, ist das richtige Einfühlungsvermögen unverzichtbar.
Bei unseren Kinderzahnärztinnen sind kleine und große junge Patienten immer bestens aufgehoben.

Schmerzfreie Behandlungen steigern die Bereitschaft unserer kleinsten Patienten

Wie gehen wir vor und welche Möglichkeiten gibt es?

Desensibilisierung

Wir bieten Ihrem Kind ein individuelles Vorsorgeprogramm der Desensibilisierung.

Unter Desensibilisierung (Desens) versteht man in der Kinderzahnheilkunde das schrittweise, langsame Heranführen eines Kindes an die geplante zahnärztliche Behandlung. Unser Ziel ist es, dass bei Ihrem Kind Zahnarztangst gar nicht erst aufgebaut wird. Es soll gerne in unsere Praxis kommen und jeden Besuch stressfrei erleben. Die Behandlung in Vollnarkose sollte nur in äußerst seltenen Fällen als letzte Maßnahme erfolgen.

Die Entscheidung, ob eine Desens notwendig wird, treffen unsere Kinderzahnärztinnen in der Erstberatung oder auch im Verlauf regelmäßiger Kontrolluntersuchungen.

Eine Empfehlung für diese Sitzung gilt grundsätzlich für:

  • Sehr ängstliche und/ oder zurückhaltende Kinder
  • Kinder bei denen Behandlungsversuche erfolglos blieben
  • Kinder unter 6 Jahre
  • Kinder, bei denen noch keine Behandlung erfolgt ist
  • Kinder, die bisher nur in Narkose behandelbar waren

 

Nach der sogenannten Tell- Show-Do-Methode (erklären-zeigen-tun) erfolgt spielerisch die Vorbereitung auf die anstehende Behandlung. Alle dafür notwendigen Instrumente und Materialien werden kindgerecht erklärt, gezeigt und ausprobiert.

Meist reicht eine Desensibilisierungssitzung aus, um abschätzen zu können ob unsere kleinen oder ängstlichen Patienten im Wachzustand und ggf. einer notwendigen lokalen Anästhesie behandelt werden können. So kann direkt im Anschluss an eine solche Sitzung eine Empfehlung zum weiteren Therapieverlauf gegeben werden. Ist das Kind kooperativ, erfolgt zeitnah ein erster Behandlungsversuch.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Kosten für eine Desensibilisierung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Sollten Sie Fragen zu dieser Behandlung haben, wenden Sie sich gerne an unsere Praxismitarbeiter.

Zahnärztliche Behandlung unter Lokalanästhesie

Wenn die Angst vor einer anstehenden zahnmedizinischen Behandlung zu groß wird oder die Behandlung eine Anästhesie erfordert, besteht die Möglichkeit einer lokalen Betäubung.

Allerdings werden Sie Worte, wie Anästhesie, Betäubung oder Spritze im Rahmen der Kinderbehandlung bei uns nicht hören. Stattdessen bekommt der Zahn ein Schlafkissen und darf sich ausruhen. Schafen gelegt, wird der Zahn dabei mit dem Zauberstab. Es handelt sich hierbei um eine nahezu schmerzfreie computergestützte Anästhesiemethode.

Zahnärztliche Behandlung unter Sedierung mit Lachgas

Manchmal kann es hilfreich sein, dass zahnärztliche Behandlungen unter Anwendung von Lachgas durchgeführt werden.

Mit Lachgas wird ein leicht gedämpfter Bewusstseinszustand, unter voller Atemwegskontrolle und erhaltenen Schluckreflexen erreicht. Lachgas wirkt schmerzstillend und entspannend und wird über eine Nasenmaske verabreicht. Wir verwenden kindegerechte Masken in vielen verschiedenen bunten Farben. Eine Behandlung unter Sedierung mit Lachgas ist erst ab einem gewissen Alter möglich.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sedierung mit Lachgas nicht. Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenerstattung vom jeweilig abgeschlossenem Versicherungstarif ab.

Sie haben Fragen, oder wünschen mehr Informationen?
Gerne beraten unsere – Zahnärzte Kirchditmold – Sie in einem persönlichen Gespräch in unserer Zahnarztpraxis.

KINDERzahn, KINDERlachen, KINDERmund
Wir - Zahnärzte Kirchditmold – sind für euch da.

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